Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand:
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Vexora — Inhaber Samuel Klein, Heinzelmännchenweg 10, 50127 Bergheim (nachfolgend „Vexora") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über die Erstellung, Betreuung und Pflege von Websites sowie damit verbundene digitale Leistungen.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von Vexora sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot über das Kundenportal verbindlich annimmt (Bestätigung per Häkchen und Namenseingabe) oder dieses schriftlich bestätigt. Datum, Uhrzeit und Name der Annahme werden zu Nachweiszwecken gespeichert.
§ 3 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils angenommenen Angebot. Zusätzliche, dort nicht genannte Leistungen werden gesondert beauftragt und vergütet.
§ 4 Inklusive Wartung & kleine Änderungen
In jedem Angebot ist eine Wartung für die Dauer von 12 Monaten ab Bereitstellung enthalten und im Preis bereits berücksichtigt. Während dieses Zeitraums sind umfasst:
- technische Updates und Sicherheits-Aktualisierungen,
- kleine inhaltliche Änderungen (z. B. Texte, Öffnungszeiten, Austausch einzelner Bilder),
- Fehlerbehebung an der ausgelieferten Leistung.
Nicht umfasst sind umfangreiche Erweiterungen, neue Funktionen oder Re-Designs; diese werden auf Basis eines gesonderten Angebots umgesetzt.
§ 5 Portal-Zugang & Laufzeit
Mit Annahme des Angebots erhält der Kunde Zugang zum Vexora-Kundenportal. Der Zugang zu den Wartungs- und Änderungsleistungen ist an die laufende Wartungsperiode (12 Monate) gebunden. Nach Ablauf kann die Wartung zu den dann gültigen Konditionen verlängert werden.
§ 6 Preise & Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Die jeweiligen Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem Angebot; eine etwaige Wartung ist – soweit vereinbart – im Voraus zu zahlen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
§ 7 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt erforderliche Inhalte (Texte, Bilder, Zugänge) rechtzeitig bereit und sichert zu, dass er an diesen die nötigen Rechte besitzt. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Vexora.
§ 8 Nutzungsrechte
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die zur vereinbarten Nutzung erforderlichen Rechte an den erstellten Werken. Eingesetzte Drittkomponenten (z. B. Schriften, Bibliotheken) unterliegen den Lizenzen ihrer jeweiligen Anbieter.
§ 9 Haftung
Vexora haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Bergheim.